CLP-Verordnung
Glossar
Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt in der EU, wie Chemikalien eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden müssen.
Worum es geht
CLP steht für Classification, Labelling and Packaging. Die Verordnung setzt das weltweite GHS-System in der EU um. Hersteller und Importeure müssen Stoffe und Gemische nach ihren Gefahren einstufen und das Etikett entsprechend gestalten: Gefahrenpiktogramme, Signalwort (Gefahr oder Achtung), H- und P-Sätze, Produktidentifikator, Lieferantenangaben und Nennmenge.
Was das für Anwender heißt
Das Etikett ist die erste und wichtigste Information zur sicheren Verwendung. Gewerbliche Anwender leiten daraus gemeinsam mit dem Sicherheitsdatenblatt ihre Betriebsanweisungen und Schutzmaßnahmen ab.
Verwandte Begriffe
Fragen zur Anwendung?
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