Verpackungsgesetz und VerpackDG

Glossar

Kurz erklärt

Das Verpackungsgesetz verpflichtete Hersteller und Händler, die Verpackungen mit Ware erstmals in Verkehr bringen, zu Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung. Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR), das deutsche Durchführungsgesetz VerpackDG hat das VerpackG nach Fachangaben abgelöst.

Was das in der Praxis bedeutet

Wer verpackte Ware an Endverbraucher abgibt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren, die Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren und Mengen melden. Das gilt auch für Onlinehändler. Diese Grundpflichten bleiben nach Fachinformationen im Kern bestehen, stützen sich seit dem 12. August 2026 aber auf die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).

Die PPWR unterscheidet neue Rollen, unter anderem Erzeuger mit Produktpflichten und Hersteller mit abfallrechtlicher Verantwortung.

Worauf du achten solltest

Prüfe, welche Rolle du hast und ob sich deine Registrierung ändert. Ohne Registrierung und Lizenzierung drohen Vertriebsverbote und Bußgelder. Fachinformationen weisen darauf hin, dass Registrierung und Kennzeichnung nicht delegierbar sind. Stand: Oktober 2026. Dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung, Auskunft geben die Zentrale Stelle Verpackungsregister und die dualen Systeme.

Verwandte Begriffe

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Zuletzt aktualisiert: 10/2026 · Reinzeug, LIUTAS GmbH