Wassergefährdungsklasse (WGK)
Glossar
Die Wassergefährdungsklasse stuft Stoffe und Gemische nach ihrer Gefährlichkeit für Gewässer ein: nicht wassergefährdend (nwg), WGK 1, 2 oder 3.
Was das in der Praxis bedeutet
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). WGK 1 steht für schwach, 2 für deutlich und 3 für stark wassergefährdend. Aus der Klasse und der Menge ergeben sich Anforderungen an Lagerung und Auffangräume.
Worauf du achten solltest
Die WGK steht im Sicherheitsdatenblatt, meist in Abschnitt 15. Wer größere Mengen lagert, sollte die Anforderungen an Auffangwannen und Anlagen prüfen. Eine Einleitung in Gewässer oder Kanalisation bleibt davon unberührt.
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